Zuständigkeit

Im gesamten Stadtgebiet sind 97 öffentlich nutzbare Toiletten vorhanden (Stand 2021). Dabei können jedoch nur 68 dieser Toiletten als öffentlich im engeren Sinn gelten: sie gehören der Stadt Frankfurt. Den Großteil dieser öffentlichen Toiletten betreibt das Amt für Bau und Immobilien (ABI). Das Grünflächenamt (GFA) hingegen ist v.a. für Toiletten-Anlagen auf Friedhöfen und Waldspielplätzen zuständig. Öffentlich nutzbare Toiletten werden hingegen von unterschiedlichsten Akteuren betrieben. 2 betreibt die Deutsche Bahn. Die restlichen 27 entfallen vornehmlich auf Kaufhäuser und Gastronomie. Besonders typisch für Frankfurt ist die Unterbringung von Toiletten in sog. Wasserhäuschen (Kiosks), die durch ihre Lage nahe beliebter und hochfrequentierter Plätze besonders gut geeignet sind.

rot: Stadt, gelb: Privat, blau: DB, weiß: DIXI

Öffentliche Toiletten

Das ABI entstand durch die Zusammenführung unterschiedlicher Verwaltungseinheiten der Stadt Frankfurt, insbesondere Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung. Bei letzterer liegt die Zuständigkeit für öffentliche Toiletten. Das ABI wurde am 01.11.2017 gegründet. Damals war es dem Dezernat für Bauen, Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT von Stadtrat Jan Schneider (CDU) zugeordnet, der seit 2014 die Neuordnung des Amtes als Dezernent für Reformprojekte verantwortete (ABI: Tätigkeitsbericht, 5). Heute ist das ABI Sylvia Webers Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen zugeordnet.

Neben dem ABI ist das GFA für viele Toiletten zuständig. Dies rührt daher, dass viele Toiletten auf Friedhöfen und Spielplätzen, in Parks und Grünanlagen gelegen sind, deren Verwaltung Aufgabe des GFA ist. Das GFA ist dem Dezernat Klima, Umwelt und Frauen in Verantwortung der Stadträtin Rosemarie Heilig zugeordnet.

Der Betrieb öffentlicher Toiletten kann von den zuständigen Ämtern sehr unterschiedlich gestaltet werden. Maßgeblich ist dabei, ob die Ämter die öffentlichen Toiletten in Eigen- oder Fremdmanagement betreiben: „Das Fremdmanagement unterscheidet sich vom Eigenmanagement dahingehend, dass nicht Einzelleistungen durch die Stadt selbst vergeben werden, sondern ein externer Auftragnehmer umfassend beauftragt wird. Dies betrifft vornehmlich die Reinigung und Instandhaltung. Grundsätzlich kann die Beauftragung auch dahingehend erweitert werden, dass zusätzlich die Sanierung und die Qualitätskontrolle an den externen Auftragnehmer vergeben werden.“ (ABI: Ergebnisbericht, 79)

Vor allem das ABI macht regen Gebrauch vom Fremdmanagement öffentlicher Toiletten, wobei die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ihr wichtigster Vertragspartner ist. Am 14.10.2019 hat die Stadt Frankfurt mit der FES einen Leistungsvertrag über Straßenreinigung und Winterdienst abgeschlossen, der vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2040 gilt. Hier wird auch grundsätzlich die Möglichkeit des Betriebs öffentlicher Toiletten geregelt. 

2021 managte die FES 31 Toiletten. Hierzu zählten v.a. die Toiletten in Verantwortung des ABI, aber auch 6 öffentlich nutzbare Toiletten in Privatbesitz (01/010 Galluswarte, 11/029 Lohrberg, 04/034 Berger Straße, 01/039 Main-Nizza, 06/066 Zuckschwerdtstraße, 07/191 Niddapark). Hierfür steht der FES ein jährliches Budget zur Verfügung von 2.200.000€ für Reinigung und 450.000€ für Instandsetzung und Nebenkosten, darunter insbesondere Medienverbrauch wie Seife, Klopapier etc. (Ergebnisbericht, 80). Im Jahr 2011 managte die FES hingegen lediglich 11 Toiletten in Verantwortung des ABI (Ergebnisbericht, 9). Das Toilettenkonzept sieht weitere Ausdehnung des Fremdmanagements durch die FES vor, insbesondere auf die Anlagen des GFA und Anlagen nahe Haltestellen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (Toilettenkonzept, 5).

Die FES wurde 1995 aus dem Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung gegründet. 1998 erwarb die REMONDIS AG & Co. KG 49% der GmbH von der Stadt, sodass eine Public-Private-Partnership entstand. Diese wurde 2020 bestätigt, als die REMONDIS AG & Co. KG nach einer EU-weiten Ausschreibung des 49-prozentigen Anteils den Zuschlag erhielt (vgl. hierzu FES: Unternehmenschronik).

dunkelblau: Stadt, hellblau: Privat

Öffentlich nutzbare Vertragstoiletten

Toiletten in Privatbesitz können öffentlich nutzbar gemacht werden, indem die privaten Betreiber einen Vertrag mit der Stadt (Frankfurt) schließen. Die privaten Betreiber machen ihre Toiletten der Öffentlichkeit zugänglich, über den Kreis ihrer Kundschaft hinaus. Im Gegenzug beteiligt sich die Stadt an den erwartbaren Mehrkosten. In Frankfurt werden solche Vertragstoiletten im Geoportal verzeichnet. Vertragstoiletten sind eine kostengünstige Möglichkeit, das Netz öffentlich nutzbarer Toiletten zu verdichten, denn Kosten und Verantwortung tragen die privaten Betreiber. Zudem gelten die Vertragstoiletten als wenig anfällig für Vandalismus, da sie in besonderem Maß sozialer Kontrolle unterliegen. Für Vertragstoiletten gelten die baurechtlichen Vorschriften, denen der private Betreiber (z.B. die Gastronomie) unterliegt.

Eine besondere Rahmung der Vertragstoilette stellt das Projekt >Nette Toilette< dar. Hierbei wird der Eingangsbereich teilnehmender Vertragspartner mit einem bundeeinheitlichen, 15*14cm großen Aufkleber versehen. Darüber hinaus wird die >Nette Toilette< überregional in der App des Projektes veröffentlicht. Die finanzielle Beteiligung der Stadt wird jedoch individuell verhandelt. Die Stadt Frankfurt hat bereits eine Lizenz für die Einführung der >Netten Toilette< erworben. Die Ortsbeiräte 3+4 bekundeten ihr Einverständnis, die >Nette Toilette< im Rahmen eines Pilotprojektes rund um die Berger Straße einzuführen (ABI: Ergebnisbericht, 43). 

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner